Aktuelle Gerichtsverhandlungen
Es kommt leider immer wieder vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit von unterstützungssuchenden Personen beleidigt, bedroht oder gar tätlich angegriffen werden.
Das wird in keinem Fall von der Behörden- und Verwaltungsleitung geduldet. Da es sich bei einem tätlichen Angriff auf eine Person um ein Offizialdelikt handelt, werden selbstverständlich alle Körperverletzungen von der Verwaltungsleitung angezeigt. Aber auch Bedrohungen werden ernst genommen und vom Fachbereich Personal zur Anzeige gebracht.
Es handelt sich dabei um keine Bagatellen, die einfach so hingenommen werden müssen.
Diese Ansicht vertreten auch die örtlichen Polizeibehörden sowie die Staatsanwaltschaften.
Zwei Strafanzeigen zu Vorfällen im Fachbereich 540 wurden aktuell beim zuständigen Amtsgericht in Dieburg verhandelt.
Der vorsitzende Richter bestätigte klar und deutlich die Auffassung, dass ein solches Verhalten nicht toleriert wird.
Bei beiden Verfahren wird in der Urteilsbegründung der besondere Schutz der Behördenmitarbeiter ausdrücklich betont. Für die Höhe des Strafmaßes war jeweils ausschlaggebend, dass sich die Straftaten gegen Behördenmitarbeiter im Rahmen ihrer ganz normalen Beratungsarbeit ereignet hatten. Die Urteile und das Maß der Sanktionierung sollen der Abschreckung dienen.
Der Angeklagte, der einen Sachbearbeiter des Fachbereichs Soziales, Pflege und Senioren mit einem Kugelschreiber angegriffen hatte, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Die Rechtsprechung sowie die Urteilsbegründungen werden von uns ausdrücklich begrüßt.
Der Schutz aller Kolleginnen und Kollegen genießt höchste Priorität und ist uns ein ganz besonderes Anliegen. Verwaltungsleiter Rainer Leiß wird das Thema im Rahmen der nächsten Leitungskräftebesprechung am 5. September 2019 aufrufen und die Leitungskräfte erneut für das Themenfeld sensibilisieren. Erste Antworten gibt der Artikel vom 19.10.2018.