Informationen und Unterstützungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine

Der LaDaDi steht solidarisch an der Seite der Ukraine. Seit Beginn des Konflikts hat uns eine große Welle der Hilfsbereitschaft erreicht. Auch wenn der Landkreis kein eigenes Spendenkonto zur Verfügung stellt, sind Geldspenden sicherlich der unkomplizierteste Weg der direkten Hilfeleistung. Wer einen Beitrag leisten möchte, findet unten auf der Seite Möglichkeiten, die wir an dieser Stelle zusammengefasst haben. Bitte sehen Sie von Reisen ins Krisengebiet ab.

Hilfsportal des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

Es gibt ein Hilfsportal des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat für Geflüchtete aus der Ukraine. Die Seite gibt es in den Sprachen Ukrainisch, Deutsch, Englisch und Polnisch. Auf den Seiten finden sich wichtige Informationen zu Aufenthalt, Unterkunft und medizinischer Versorgung. Es gibt auch ein FAQ. 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat außerdem eine Kurzfassung eines Fragen- und Antwortenkatalogs zu Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine erarbeitet. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.

Informationen des Landes Hessen

Auf den Internetseiten des Landes Hessen werden für alle mittelbar oder unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen in Hessen Informationen bereitgestellt. Per Mail sowie unter der Hotline 0800 - 110 3333 stehen Mitarbeiter des Landes Hessen für etwaige Fragestellungen zur Verfügung. Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich gegenwärtig in Hessen mit einem Visum oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis befinden, erhalten möglichst unbürokratische Verlängerungen ihrer Titel bei den zuständigen Ausländerbehörden.

Auf der folgenden Seite hält das Land Hessen für alle mittelbar oder unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen in Hessen Informationen bereit:

Zur Seite des Landes Hessen

Fragen und Antworten

Ласкаво просимо - Willkommen bei uns (Deutsch | Українська | English | Русский)

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Potenzielle Gastgeberinnen und Gastgeber wenden sich bitte an ihre jeweilige Kommune. 

Deutschlandweit können Hilfsgesuche und -Angebote auf folgender Seite eingestellt werden: https://www.unterkunft-ukraine.de/ 

Bitte vermerken Sie die Namen ihrer ukrainischen Mieter UNBEDINGT auf ihrem Briefkasten, um die reibungslose Zustellung amtlicher Unterlagen zu gewährleisten.

Wohnraum kann unentgeltlich angeboten oder durch private (Miet-) Verträge zur Verfügung gestellt werden. 

Verfügen geflüchtete Personen über einen Aufenthaltstitel, können Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder AsylbLG beantragt werden. Dazu gehören unter anderem Kosten der Unterkunft. Darunter kann auch eine Übernahme oder ein Darlehen für die Kaution fallen. Hierbei gilt dann die Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Geflüchtete aus der Ukraine sind in der Regel leistungsberechtigt nach dem SGB II bzw. dem SGB XII. Sollten Sie noch nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung sein, kann eine Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG vorliegen.

Bitte vermerken Sie die Namen ihrer ukrainischen Mieter UNBEDINGT auf ihrem Briefkasten, um die reibungslose Zustellung amtlicher Unterlagen zu gewährleisten.

Geldspenden sind oft flexibler und effizienter einzusetzen als Sachspenden. Sie werden u.a. entgegen genommen von:  

Bündnis Entwicklung Hilft & Aktion Deutschland Hilft

IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine

https://www.spendenkonto-nothilfe.de/

DRK

IBAN: DE63 3702 0500 0005 023 307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine

PDUM - Partnerschaft Deutschland-Ukraine/Moldova e.V.

IBAN: DE46 5089 0000 0000 9522 06
BIC: GENODEF1VBD

https://pdum.org/

 

Zur schnellen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bietet der LaDaDi eine Online-Erstregistrierung an. Dort können aus der Ukraine Geflüchtete ihre persönlichen Daten und Ausweisdokumente hinterlegen und erhalten dann einen zeitnahen Termin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Weiterführende Informationen zum Aufenthaltstitel sind hier zu finden: https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/migration-und-inklusion/aufenthalt.html

Um einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz zu erhalten, müssen sich die ukrainischen Menschen zuerst beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.

Ab dem 01.06.2022 haben ukrainische Flüchtlinge in der Regel Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. XII). Auf den Seiten der Kreisagentur für Beschäftigung besteht die Möglichkeit, den Neuantrag online zu stellen und digitale Dokumente über eine gesicherte Verbindung einzureichen. Dies gilt auch für Veränderungsmitteilungen und Weiterbewilligungsanträge. Voraussetzung dazu ist ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz bzw. der Nachweis, dass eine Registrierung bei der Ausländerbehörde erfolgt ist, um diesen Titel zu erhalten (Fiktionsbescheinigung). Entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizufügen. 

Es besteht ein Anspruch auf Beratung und Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden. Zur Gewährleistung einer schnellen Zahlungsanweisung der Grundsicherungsleistungen ist eine örtliche (deutsche) Bankverbindung mitzuteilen. 

Zur Erläuterung: Personen, die vor dem 01.08.1956 (Regelaltersgrenze) geboren sind, haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, alle anderen auf Leistungen nach dem SGB II.

Sollten Sie Wohnraum anbieten: Bitte vermerken Sie die Namen ihrer ukrainischen Mieter UNBEDINGT auf ihrem Briefkasten, um die reibungslose Zustellung amtlicher Unterlagen zu gewährleisten.

Kontakte im LaDaDi

Kreisagentur für Beschäftigung: 06151-881-5000, info-kfb@ladadi.de

Sozialamt: 06151-881-1203, sozialamt@ladadi.de 

Personen, die bei uns im Leistungsbezug sind, werden direkt von uns angeschrieben. 

Ukrainische Geflüchtete, die keine Leistungen beziehen, finden hier verlinkt den Antrag (mit Anlage) sowie ein Hinweisblatt in ukrainischer Sprache

Die Familienkasse Hessen hat ein spezielles Team zusammengestellt, das die Kindergeld-Anträge bearbeitet. 

Weitere Informationen mit Erklärfilm: Kindergeldantrag Schritt-für-Schritt erklärt auf Russissch und auf Ukrainisch.

Manche Städte und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg bündeln und organisieren eigenständig Hilfs- und Informationsangebote. Einige davon finden Sie hier: 

Dieburg: UKRAINEHILFE - Stadt Dieburg

Erzhausen: https://vergiss-mein-nicht.de/ Hilfe für Kinder und Jugendliche e.V. 

Griesheim: https://www.griesheim.de/unsere-stadt/ukraine-aktionen-und-hilfen/

Groß-Zimmern: https://www.gross-zimmern.de/rathaus-politik/aktuelles/hilfe-fuer-die-ukraine/

Groß-Umstadt: https://www.umstadthilft.de/

Münsterhttps://www.muenster-hessen.de/informationen-rund-um-hilfe-fuer-die-ukraine/

Ober-Ramstadt: https://www.ober-ramstadt.de/rathaus-und-service/aktuelles/hilfe-fuer-die-ukraine/

Pfungstadt:  Geldspende & Sachspende

Reinheim: https://www.reinheim.de/reinheim-hilft.html

Seeheim-Jugenheim: Hilfe für die Ukraine | Seeheim - Jugenheim

Darüber hinaus bietet der Landkreis geflüchteten Familien und ihren Helfer*innen vor Ort in den Kommunen eine telefonische Anlaufstelle und beratende Unterstützung (vorerst nur deutschsprachig) an. Mehr Infos zum Unterstützungsangebot "Die 3. Hand"

Auch die Digitalstadt Darmstadt engagiert sich: https://www.darmstadt.de/nachrichten/darmstadt-aktuell/news/wissenschaftsstadt-darmstadt-informiert-zum-weiteren-vorgehen-beim-thema-hilfsleistungen-fuer-die-ukraine-und-aufnahme-von-gefluechteten 

In einem solchen Fall kontaktieren Sie bitte das Jugendamt unter 06151-881-1408 bzw. unter sozialedienste@ladadi.de

Nach Kontakt mit der Einwohnermeldestelle sollten sich Familien mit schulpflichtigen Kindern umgehend direkt bei der Grundschule der Kommune bzw. für weiterführende Schulen beim Aufnahme- und Beratungszentrum des zuständigen Schulamts melden. Informationsflyer des Staatlichen Schulamts mit Ansprechpersonen

In deuschen Schulen und Kindertagesstätten aber auch im Falle der Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen ist eine Impfung gegen Masern verpflichtend.

Weitere Informationen (auch auf Ukrainisch) finden Sie hier.

Die STIKO empfiehlt für alle Personen, die einen nicht in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben, eine erneute Impfserie mit einem hier zugelassenen Impfstoff. Der Abstand zur letzten Impfung mit dem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff muss mindestens vier Wochen betragen. 

Ein unmittelbares Impfangebot wird also in den allermeisten Fällen möglich sein. Zur Terminvergabe geht es hier: https://www.gesundheitsamt-dadi.de/impfambulanzen-des-gesundheitsamtes/

Informationen auf Ukrainisch hier 

Ja, das HMSI hat bestätigt, dass Bürgertests und im Verdachtsfall auch PCR-Tests für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine ebenfalls kostenlos sind. Dies gilt auch für Impfungen nach Maßgabe der ImpfVO.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, können hier seit dem 1. Juni 2022 NICHT mehr kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen.

Für die Monate Juni, Juli und August könnte das 9-Euro-Ticket eine Alternative darstellen.

Nähere Infos finden sich auf https://www.bahn.de/info/helpukraine#de

Auf unseren Internetseiten haben wir Angebote der VHS Darmstadt-Dieburg, des BAMF sowie diverser anderer Stiftungen und Anbieter zusammengefasst. Darunter befinden sich Angebote zum Spracherwerb, zur Integrationsbegleitung und der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. 

Die Anrufe sind kostenfrei und anonym. Im Notfall bitte die Polizei unter 110 anrufen. 

Gewalt gegen Frauen: 08000-116-016 www.hilfetelefon.de 

Hilfe bei sexuellem Missbrauch: 0800-2255-530

Schwangere in Not: 0800-4040-020 schwanger-und-viele-fragen.de 

Alle Informationen auf einer Grafik und auf Ukrainisch.

 

Die ukrainischen Führerscheine behalten ihre Gültigkeit, solange der Schutzstatus besteht. Hierzu finden Sie Informationen beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Wissenswertes zur KfZ-Haftpflichtversicherung und Zulassung eines Fahrzeuges 

Informationen in ukrainischer Sprache

Informationen in englischer Sprache

Informationen in deutscher Sprache

 

Beratungsangebot für Geflüchtete & Helfende

Die Mitarbeitenden hören zu, beraten im Umgang mit Konflikt- und Stresssituationen im Alltag und vermitteln bei Bedarf an andere Fachabteilugen des Landkreises und der Kommunen.

Zum Beratungsangebot

Spendenaufruf des Fördervereins der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg e.V.

Angesichts des andauernden und sich ausweitenden Konflikts in der Ukraine wird dort der Bedarf an medizinischen Hilfsgütern immer dringlicher und größer. Vor allem Verbandsmaterial, schmerzstillende Mittel und Narkotika für Operationen und schwere Verletzungen werden gebraucht. Details zum Spendenaufruf lesen Sie bitte hier.